RS Vwgh 1999/12/16 99/07/0087

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1999
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung
58/02 Energierecht

Norm

GewO 1994 §2 Abs10;
MinroG 1999 §153 Abs2;
MinroG 1999 §156;

Rechtssatz

Die Bewilligung nach § 156 MinroG 1999, die keine Bewilligung für Bergbauanlagen, sondern für bergbaufremde Anlagen ist, soll nach dem Willen des Gesetzgebers lediglich zu nach anderen gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Bewilligungen hinzutreten, diese aber nicht verdrängen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070087.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten