RS Vwgh 1999/12/20 94/17/0350

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Veröffentlicht am 20.12.1999
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55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1985 §16 Abs1;
MOG 1985 §16 Abs2;
MOG 1985 §16 Abs3;
MOG 1985 §16 Abs4;
MOG 1985 §16 Abs6;
MOG 1985 §71 Abs6 idF 1987/138;

Rechtssatz

Gem § 16 Abs 6 MOG war für die unmittelbare Abgabe im Sinne der Abs 1 bis 4 "die Abhofpauschale im Wege der zuständigen Bearbeitungsbetriebe und Verarbeitungsbetriebe (§ 71 Abs 6) zu entrichten". Auch diese Bestimmungen sahen eine Abgabe nur mit entsprechendem Bescheid vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994170350.X04

Im RIS seit

27.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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