Index
55 WirtschaftslenkungNorm
MOG 1985 §16 Abs1;Rechtssatz
Gem § 16 Abs 6 MOG war für die unmittelbare Abgabe im Sinne der Abs 1 bis 4 "die Abhofpauschale im Wege der zuständigen Bearbeitungsbetriebe und Verarbeitungsbetriebe (§ 71 Abs 6) zu entrichten". Auch diese Bestimmungen sahen eine Abgabe nur mit entsprechendem Bescheid vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994170350.X04Im RIS seit
27.04.2001