RS Vwgh 1999/12/20 94/17/0350

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Veröffentlicht am 20.12.1999
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG 1985 §13 Abs2 Z5;
MOG 1985 §71 Abs6 idF 1987/138;

Rechtssatz

Entsprechend den Ausführungen des VwGH in seinem Erkenntnis vom 28.10.1994, 92/17/0046, kann mangels einer gesetzlich angeordneten Rückwirkung die Ausnahmegenehmigung gem § 13 Abs 2 Z 5 MOG erst ab Erlassung eines diesbezüglichen Bescheides als erteilt gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994170350.X03

Im RIS seit

27.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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