RS Vwgh 2000/2/22 96/14/0079

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Veröffentlicht am 22.02.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §111 Abs1;
BAO §164;
B-VG Art126b Abs5;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde hat iSd Art 126b Abs 5 B-VG bei Vollziehung der ihr übertragenen Aufgaben sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig vorzugehen, weswegen ihr ein überwiegendes Interesse an der Vorlage der Bücher und Aufzeichnungen bzw an der Zurverfügungstellung von Räumen in der Nähe des für die abgabenbehördliche Prüfung zuständigen Finanzamtes nicht abgesprochen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996140079.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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