RS Vwgh 2000/3/14 98/11/0259

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Veröffentlicht am 14.03.2000
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1992 §33 Abs1 idF 1996/201;

Rechtssatz

Ist der WehrPfl auf Grund eines von ihm abgeschlossenen Mietvertrages zur Mietzinszahlung für eine von ihm bewohnte eigene Wohnung verpflichtet, so entstehen ihm durch Wohnkostenbeihilfe abgeltbare Kosten iSd § 33 Abs 1 HGG 1992 auch dann, wenn diese Mietzinszahlungen für einen bestimmten Zeitraum von seiner Mutter getragen wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998110259.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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