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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §1 Abs2 litl;Rechtssatz
Die Ausübung einer Beschäftigung, ohne im Besitz der nach dem AuslBG dafür erforderlichen Berechtigungen zu sein, stellt im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an der Verhinderung von Schwarzarbeit eine schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar, welche die Annahme rechtfertigt, der weitere Aufenthalt des Antragstellers auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung werde die öffentliche Ordnung iSd § 10 Abs 2 Z 3 FrG 1997 gefährden (Hinweis E 17.10.1997, 96/19/1548). Diese Annahme ist auch dann gerechtfertigt, wenn dem Fremden - etwa als Ehegatten eines österreichischen Staatsbürgers - die Antragstellung vom Inland aus erlaubt ist (Hinweis E 12.2.1999, 97/19/1141).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999190163.X01Im RIS seit
24.01.2002