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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG §3 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/19/1141 E 12. Februar 1999 RS 2Stammrechtssatz
Die durch die unrechtmäßige Arbeitstätigkeit des Fremden tangierten Rechtsgüter der öffentlichen Ordnung, insbesondere aber des wirtschaftlichen Wohles des Landes rechtfertigen im vorliegenden Fall den Eingriff in die während seines Aufenthaltes im Bundesgebiet begründeten privaten und familiären Interessen des Fremden (hier aufgrund einer Ehe mit einer österreichischen Staatsbürgerin) jedenfalls so lange, als dieser sein rechtswidriges Verhalten aufrecht erhält (Hinweis E 17.10.1997, 96/19/1548).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999190163.X02Im RIS seit
24.01.2002