RS Vwgh 2000/3/22 99/13/0098

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215 Abs4;
BAO §239 Abs1;

Rechtssatz

Die Begründung, mangels Führung eines Abgabenkontos könne für den Abgabepflichtigen zu seinen Gunsten auch kein rückzahlbares Guthaben bestehen, lässt sich mit der Rechtslage nicht in Einklang bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130098.X02

Im RIS seit

22.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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