RS Vwgh 2000/3/22 97/13/0173

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Veröffentlicht am 22.03.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
25/01 Strafprozess
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116;
BAO §166;
BAO §167;
StPO 1975 §259;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Bindung der Abgabenbehörden an freisprechende Urteile eines Strafgerichtes besteht schon wegen der anders gearteten Beweisregeln nicht (Hinweis E 10.9.1998, 96/15/0255)

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997130173.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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