RS Vwgh 2000/3/29 97/08/0436

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Veröffentlicht am 29.03.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §140;
NotstandshilfeV §6;

Rechtssatz

Mit der in § 6 Abs 2 bis Abs 4 NotstandshilfeV jeweils erwähnten rechtlichen Pflicht, für den Unterhalt des Ehepartners (Lebensgefährten) beizutragen, wird auf das Unterhaltsrecht verwiesen. Danach ist die Lehrlingsentschädigung - mit gewissen Abschlägen - in die Prüfung der Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch einzubeziehen, wobei als Orientierungshilfe für die Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit nicht etwa die sozialversicherungsrechtliche Geringfügigkeitsgrenze, sondern allenfalls die gesetzliche Mindestpension in Frage kommt (Hinweis auf Rsp zu § 140 ABGB).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997080436.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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