RS Vwgh 2000/5/3 99/13/0186

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Veröffentlicht am 03.05.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
EStG 1988 §15 Abs2;

Rechtssatz

Auf der Basis der nicht als rechtswidrig zu beurteilenden Beweiswürdigung über die Überlassung des im Betriebsvermögen der abgabepflichtigen GmbH stehenden Kraftfahrzeuges an den Geschäftsführer auch für Privatfahrten wäre ein vom amtlichen Sachbezugswert abweichender Ansatz eines geldwerten Vorteiles nur auf der Basis nachvollziehbarer Sachverhaltsgrundlagen über eine lediglich eingeschränkte Benutzung des Fahrzeuges für solche Zwecke gerechtfertigt gewesen. Solche Sachverhaltsgrundlagen festzustellen, hat die - jede Privatnutzung des Fahrzeuges durch ihren Geschäftsführer bestreitende - GmbH der Beh nicht ermöglicht. Dass die Wohnung des Geschäftsführers im gleichen Wiener Gemeindebezirk liegt wie der Sitz der GmbH, bot für einen vom amtlichen Sachbezugswert abweichender Ansatz des geldwerten Vorteiles keinen ausreichenden Umstand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130186.X04

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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