RS Vwgh 2000/5/3 99/13/0245

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Veröffentlicht am 03.05.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §108;
BAO §109;
BAO §110;
BAO §308 Abs1;

Rechtssatz

Der Streit über die Rechtzeitigkeit einer Prozesshandlung ist im Verfahren über die Erledigung dieser Prozesshandlung auszutragen und nicht im Wiedereinsetzungsverfahren, welches die Versäumung der Prozesshandlung zur denknotwendigen Voraussetzung hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130245.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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