RS Vwgh 2000/5/25 99/07/0072

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Veröffentlicht am 25.05.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwRallg;
WRG 1959 §11 Abs1;
WRG 1959 §111 Abs1;

Rechtssatz

Durch eine überflüssige Auflage können die Beschwerdeführer - sie erheben Einwendungen gegen die der mitbeteiligten Partei erteilte wasserrechtliche Bewilligung - nicht in Rechten verletzt werden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONRechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070072.X06

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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