RS Vwgh 2000/7/19 98/13/0212

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Veröffentlicht am 19.07.2000
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs7;

Rechtssatz

Dem UStG 1972 kann keine besondere Fristsetzung für die Vornahme eines Widerspruches gegen die Gutschrift iSd § 11 Abs 7 legcit entnommen werden. Eine von der Beh gemeinte Befristung des Widerspruchsrechtes bedürfte vielmehr einer besonderen gesetzlichen Regelung (Hinweis Urteil BFH 19.5.1993, V R 110/88, BStBl II 779). Eine andere Auffassung kann auch dem Erkenntnis des VwGH vom 23.6.1983, 82/15/0026, nicht entnommen werden. Der VwGH erachtet die vom deutschen Bundesfinanzhof weiters vertretene Rechtsauffassung, der Widerspruch gegen den in einer Gutschrift enthaltenen Steuerausweis wirke (erst) in dem Besteuerungszeitraum, in dem er erklärt wird, auch für die Anwendung des österreichischen UStG als zutreffend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998130212.X02

Im RIS seit

21.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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