RS Vwgh 2000/8/29 2000/05/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.08.2000
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §341;
AVG §56;
BauO NÖ 1996 §35 Abs2 Z3;
BauRallg;

Rechtssatz

Ist der Adressat eines (im Instanzenzug ergangenen) baupolizeilichen Auftrages zum Zeitpunkt der Erlassung dieses Bescheides bücherlicher Hälfteeigentümer, und liegt kein Superädifikat eines Dritten vor, ergeht der Abbruchauftrag zu Recht an den Hälfteeigentümer.

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000050053.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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