RS Vwgh 2000/9/20 97/03/0136

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Veröffentlicht am 20.09.2000
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs10a idF 1995/162;

Rechtssatz

Da der Lenker während der gesamten Fahrt dafür zu sorgen hat, dass die Warntafel angebracht ist, kommt nicht lediglich der Ort des Fahrtantritts als EINZIG MÖGLICHER TATORT in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997030136.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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