RS Vwgh 2000/9/22 96/15/0200

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Veröffentlicht am 22.09.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §8 Abs2;

Rechtssatz

Der Maßstab der objektiv gebotenen pflichtgemäßen Sorgfalt richtet sich nicht nach einem allgemein besonnen und einsichtigen Menschen, sondern nach einem solchen Menschen in der Lage des Täters, dh der Mensch des objektiven Maßstabes muss dem Lebenskreis, Berufskreis oder Bildungskreis des Täters angehören.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996150200.X01

Im RIS seit

18.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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