RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0073

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Veröffentlicht am 22.09.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs4;
EStG 1988 §7;

Rechtssatz

Die Verwendung eines Fahrzeuges zur Ausstellung auf Fahrzeugmessen stellt für sich betrachtet keine wertmindernde Benutzung dar. Eine wertmindernde Benutzung ist jedoch darin zu erblicken, dass mit einem Fahrzeug vor seiner Anschaffung durch den Abgabepflichtigen bereits 20.700 km (durch eine Reihe von Überstellungen und durch Probefahrten) zurückgelegt worden waren. Der Wert eines Fahrzeuges wird nämlich wesentlich durch seinen Kilometerstand geprägt. Bei einem solchen LKW handelt es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug, für das ein Investitionsfreibetrag nicht geltend gemacht werden darf. Die Abgabenbehörde ist nicht verpflichtet, Ermittlungen darüber anzustellen, inwieweit der LKW eine besondere Wartung und Pflege erfahren hat. Dass jedenfalls eine Wertminderung eingetreten ist, ergibt sich aus der Kilometerleistung von 20.700 km.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150073.X01

Im RIS seit

18.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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