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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/19/0596 E 26. April 1991 RS 3Stammrechtssatz
Bei dem im § 31 Abs2 KJBG 1987 eingeräumten Ermessen hinsichtlich der Dauer des Verbotes der Beschäftigung von Jugendlichen, hat sich die Beh davon leiten zu lassen, für welchen in etwa vorhersehbaren Zeitraum der Dienstgeber keine Gewähr bietet, daß die Bestimmungen des KJBG oder einer
aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung bei der Beschäftigung von Jugendlichen eingehalten werden.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998020187.X03Im RIS seit
23.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010