RS Vwgh 2000/9/29 98/02/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.2000
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

B-VG Art130 Abs2;
KJBG 1987 §31 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/19/0596 E 26. April 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Bei dem im § 31 Abs2 KJBG 1987 eingeräumten Ermessen hinsichtlich der Dauer des Verbotes der Beschäftigung von Jugendlichen, hat sich die Beh davon leiten zu lassen, für welchen in etwa vorhersehbaren Zeitraum der Dienstgeber keine Gewähr bietet, daß die Bestimmungen des KJBG oder einer

aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung bei der Beschäftigung von Jugendlichen eingehalten werden.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998020187.X03

Im RIS seit

23.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten