RS Vwgh 2000/10/31 98/15/0122

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Veröffentlicht am 31.10.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §66 Abs1;
EStG 1988 §66 Abs2;
EStG 1988 §67 Abs3;

Rechtssatz

Eine Zahlung, auf die in gleicher Höhe bei Beendigung des Dienstverhältnisses wie bei Fortbestehen des Dienstverhältnisses ein Anspruch besteht, stellt weder eine Abfertigung noch eine Erhöhung der Abfertigung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150122.X03

Im RIS seit

09.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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