RS Vwgh 2000/12/20 96/08/0164

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Veröffentlicht am 20.12.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §39 Abs1 Z2;
SondernotstandshilfeV 1995 §1;

Rechtssatz

Dass der Gesetzgeber von der grundsätzlichen Zumutbarkeit der Inanspruchnahme einer Unterbringungsmöglichkeit im dritten Lebensjahr des Kindes ausgegangen ist, schließt eine Bedachtnahme auf individuelle Eigenschaften des betroffenen Kindes nicht aus, woraus sich - besonders etwa im Falle einer körperlichen oder geistigen Behinderung des Kindes - spezielle Anforderungen an die Eignung der Unterbringungsmöglichkeit "für dieses Kind" ergeben können. Auch eine Unterbringungsmöglichkeit, deren Inanspruchnahme für das betroffene Kind Entwicklungsschäden befürchten lässt, ist für dieses Kind nicht geeignet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080164.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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