RS Vwgh 2001/1/29 97/10/0040

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Veröffentlicht am 29.01.2001
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AMG 1983 §1 Abs1;
LMG 1975 §26 Abs2;

Rechtssatz

An der Eigenschaft eines Produktes, das als "Erkältungs Bad" bezeichnet wird und auf dessen Verpackung sich ein konkret auf die Linderung von mit einer Erkrankung einhergehenden Beschwerden beziehender Hinweis befindet ("Sie atmen leichter und die Nase wird freier"), als Arzneimittel nach subjektiver Zweckbestimmung iSd § 1 Abs 1 AMG kann auch der Umstand nichts ändern, dass dem Produkt weitere Hinweise beigegeben wurden, die - für sich betrachtet - beim Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels nach § 26 Abs 2 LMG zulässig wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997100040.X06

Im RIS seit

08.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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