RS Vwgh 2001/2/20 2001/18/0016

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Veröffentlicht am 20.02.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §138 Abs1;
EheG §27;
FrG 1997 §36 Abs2 Z9;

Rechtssatz

Eine Vermutung, dass der Ehemann der Mutter mit dieser ein Familienleben im Sinn von Art 8 MRK geführt hat, enthält § 138 Abs 1 ABGB nicht. Für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 36 Abs 2 Z 9 FrG 1997 ist daher eine erfolgreiche Bestreitung der Ehelichkeit der Kinder, die nach der Vermutung des § 138 Abs 1 ABGB aus der Ehe stammen - Gleiches gilt in Bezug auf die Nichtigerklärung der Ehe -, nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001180016.X03

Im RIS seit

08.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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