RS Vwgh 2001/4/20 2000/02/0298

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §9 Abs6;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;

Rechtssatz

Das Fehlen eines Zeichens "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" macht das Verbot des § 9 Abs. 6 StVO nicht unwirksam.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020298.X03

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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