RS Vwgh 2001/6/26 98/04/0234

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Veröffentlicht am 26.06.2001
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §356 Abs3;
GewO 1994 §74 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/04/0235 98/04/0236

Rechtssatz

Der Umstand einer mangelnden antragsgemäßen Deckung einer Betriebsanlagengenehmigung steht als verfahrensrechtliche Frage in untrennbarem Zusammenhang mit den durch § 74 Abs. 2 im Zusammenhalt mit § 356 Abs. 3 GewO 1994 normierten Nachbarrechten (Hinweis E 26.2.1991, 90/04/0152).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998040234.X02

Im RIS seit

21.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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