RS Vwgh 2001/6/26 97/14/0012

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Veröffentlicht am 26.06.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
BAO §23 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

In Übereinstimmung mit der allgemeinen Lebenserfahrung kann die Feststellung getroffen werden, dass unter fremden Vertragspartnern eine laufende Auszahlung der vereinbarten Dienstbezüge üblich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140012.X03

Im RIS seit

06.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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