RS Vwgh 2001/7/4 95/12/0330

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Veröffentlicht am 04.07.2001
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §34 Abs1;

Rechtssatz

Ein Haushalt dient der Befriedigung der grundlegenden menschlichen Bedürfnisse der den Haushalt führenden Person(en), besonders der Unterkunft und der Verpflegung. Eine doppelte Haushaltsführung setzt auch eine über die Nächtigungsfunktion hinausgehende Nutzung der Unterkunft voraus (ausführliche Begründung im E).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995120330.X02

Im RIS seit

10.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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