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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §121 Abs2 Z2;Rechtssatz
Eine Bemessung der Leiterzulage mit drei Vorrückungsbeträgen steht nur dem selbständigen Leiter einer Abteilung besonderer Bedeutung oder besonderer Größe zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1994120153.X01Im RIS seit
10.09.2001