RS Vwgh 2001/7/4 94/12/0153

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Veröffentlicht am 04.07.2001
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §121 Abs2 Z2;
GehG 1956 §121 Abs4 Z2;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
GehG 1956 §30a Abs2;

Rechtssatz

Eine Bemessung der Leiterzulage mit drei Vorrückungsbeträgen steht nur dem selbständigen Leiter einer Abteilung besonderer Bedeutung oder besonderer Größe zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1994120153.X01

Im RIS seit

10.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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