RS Vwgh 2001/7/18 97/13/0179

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Veröffentlicht am 18.07.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
36 Wirtschaftstreuhänder
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
FinStrG §254 Abs1;
VStG;
WTBO §33 Abs1 litc;

Rechtssatz

Dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Jänner 1996, 93/11/0092, ist die Auffassung zu entnehmen, dass die Vertretungsbefugnis von Wirtschaftstreuhändern einen unmittelbaren Zusammenhang mit wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten voraussetze, den der Gerichtshof im genannten Erkenntnis im Zusammenhang mit der Übertretung von Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht als gegeben ansah. Einen Ausschluss der aus § 33 Abs 1 lit c WT-BO resultierenden Vertretungsbefugnis für alle Strafverfahren, in welchen das Verwaltungsstrafgesetz 1991 anzuwenden ist, konnte der Gerichtshof in dem genannten Erkenntnis schon im Hinblick auf die Bestimmung des § 254 Abs 1 FinStrG nicht gemeint haben.

Schlagworte

Stellung des Vertretungsbefugten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130179.X04

Im RIS seit

19.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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