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72/13 StudienförderungNorm
StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;Rechtssatz
Von einer überdurchschnittlich umfangreichen Diplomarbeit ist dann zu sprechen, wenn diese von der Übernahme des Diplomarbeitsthemas an eine mehr als ein Semester dauernde Bearbeitungszeit erfordert (Hinweis E 24.11.1995, 93/12/0180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996120366.X03Im RIS seit
19.09.2001