RS Vwgh 2001/7/19 96/12/0366

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Veröffentlicht am 19.07.2001
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Index

72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;

Rechtssatz

Von einer überdurchschnittlich umfangreichen Diplomarbeit ist dann zu sprechen, wenn diese von der Übernahme des Diplomarbeitsthemas an eine mehr als ein Semester dauernde Bearbeitungszeit erfordert (Hinweis E 24.11.1995, 93/12/0180).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996120366.X03

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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