RS Vwgh 2001/8/9 2000/16/0349

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Veröffentlicht am 09.08.2001
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Index

L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1091;
GetränkesteuerG Wr 1992 §4;

Rechtssatz

Auch ein erst zu errichtendes Unternehmen kann Bestandgegenstand einer Unternehmenspacht sein, wenn die wesentlichen Unternehmensgrundlagen vom Bestandgeber beigestellt werden (Hinweis E 29. April 1992, 91/17/0023).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160349.X01

Im RIS seit

15.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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