RS Vwgh 2001/9/13 98/12/0092

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Veröffentlicht am 13.09.2001
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §4 Z2;

Rechtssatz

Bei Nachtdiensten gebühren keine Nächtigungsgebühren, weil der Beamte wegen der ihn während des Nachtdienstes in der Außenstelle treffenden Pflicht zur Dienstverrichtung überhaupt keine Nachtunterkunft in Anspruch nehmen könnte und ihm deshalb aus diesem Titel kein Mehraufwand erwachsen kann (Hinweis E 31.5.1996, 96/12/0057, und E 22.1.1997, 95/12/0328).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998120092.X01

Im RIS seit

05.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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