RS Vwgh 2001/9/19 99/16/0056

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AngG §23 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumszuwendungsrücklagen (- rückstellungen) stellen nach dem Verständnis des für die Ansätze der Steuerbilanz maßgeblichen EStG 1988 noch nicht fälligen (vgl § 23 Abs 1 AngG) Aufwand für die entsprechenden in der Zukunft liegenden Leistungen dar (Hinweis Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7 (2000), S 163 ff). Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung müssten bereits fällige und der Höhe nach feststehende Verbindlichkeiten gegenüber den Leistungsberechtigten auch als Schulden - und nicht als Rückstellungen - in der Bilanz ausgewiesen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999160056.X05

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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