RS Vwgh 2001/9/19 2000/16/0628

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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DE-32 Steuerrecht Deutschland
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §5 idF 1994/629;
KVStG-D 1972 §6;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 6. Juli 1967, 1278/66, die Ansicht vertreten, dass die Tatbestände des heutigen § 5 KVG (entspricht § 6 der Stammfassung) ausschließlich rechtlich und nicht wirtschaftlich auszulegen sind. Dies hat auch der BFH (zu § 6 dKVG) wiederholt ausgesprochen. Daher kommt es auf das Vorliegen eines Treuhandverhältnisses für die Beurteilung der Gesellschafterstellung nach dem KVG nicht an. Der Treuhänder ist als Gesellschafter anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160628.X01

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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