RS Vwgh 2001/10/17 99/13/0002

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §3 Abs3;
KStG 1988 §2;

Rechtssatz

Eine Unterschiedlichkeit der Besteuerung von Arbeitslöhnen der mit der Essenszubereitung und -ausgabe befassten Dienstnehmer zwischen jenen eines Werksküchenbetriebes einer Körperschaft öffentlichen Rechtes einerseits und jenen der Umfeldgastronomie andererseits würde eine steuerlich bewirkte Wettbewerbsbenachteiligung der Umfeldgastronomie zu Gunsten der Einrichtung der Körperschaft öffentlichen Rechtes Folge haben. Gerade solchen Wettbewerbsverzerrungen versuchen die gesetzlichen Bestimmungen vorzubeugen. Unter diesem Gesichtspunkt trifft es auch nicht zu, dass ein Betrieb gewerblicher Art deswegen allein schon zu verneinen sei, weil er als - unbestritten Einnahmen erzielender - "Innenbetrieb" ausschließlich oder überwiegend dem Hoheitsbereich der Körperschaft öffentlichen Rechtes diene. (Hier: Der Betrieb Werksküche der Beschwerdeführerin erzielte Einnahmen aus dem Verkauf von Essensbons)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130002.X14

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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