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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §3 Abs3;Rechtssatz
Eine Unterschiedlichkeit der Besteuerung von Arbeitslöhnen der mit der Essenszubereitung und -ausgabe befassten Dienstnehmer zwischen jenen eines Werksküchenbetriebes einer Körperschaft öffentlichen Rechtes einerseits und jenen der Umfeldgastronomie andererseits würde eine steuerlich bewirkte Wettbewerbsbenachteiligung der Umfeldgastronomie zu Gunsten der Einrichtung der Körperschaft öffentlichen Rechtes Folge haben. Gerade solchen Wettbewerbsverzerrungen versuchen die gesetzlichen Bestimmungen vorzubeugen. Unter diesem Gesichtspunkt trifft es auch nicht zu, dass ein Betrieb gewerblicher Art deswegen allein schon zu verneinen sei, weil er als - unbestritten Einnahmen erzielender - "Innenbetrieb" ausschließlich oder überwiegend dem Hoheitsbereich der Körperschaft öffentlichen Rechtes diene. (Hier: Der Betrieb Werksküche der Beschwerdeführerin erzielte Einnahmen aus dem Verkauf von Essensbons)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130002.X14Im RIS seit
05.03.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013