RS Vwgh 2001/10/19 98/02/0379

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.2001
beobachten
merken

Index

L67006 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §509;
GVG Stmk 1993 §2 Abs1;
GVG Stmk 1993 §5 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Auch die Einräumung eines Fruchtnießungsrechtes, das nicht unmittelbar an der dem Antragsteller gehörenden landwirtschaftlichen Liegenschaft, sondern an dem mit dieser Liegenschaft verbundenen Anteilsrecht an einer Agrargemeinschaft eingeräumt werden soll, kann unter dem allgemeinen Begriff "Einräumung eines Fruchtnießungsrechtes" nach § 5 Abs. 1 Z. 2 Stmk GVG 1993 subsumiert werden, zumal nach § 2 Abs. 1 legcit generell "Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betreffen", unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020379.X04

Im RIS seit

22.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten