RS Vwgh 2001/10/30 97/14/0140

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Veröffentlicht am 30.10.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1;
EStG 1972 §16 Abs1 Z6;
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0092 E 27. November 2001

Rechtssatz

Eine Schätzung der Fahrtkosten mit dem amtlichen Kilometergeld ist mangels exakten Kostennachweises durch den Abgabepflichtigen nicht rechtswidrig (Hinweis E 22. September 1992, 89/14/0032; E 28. März 2000, 97/14/0103; E 8. Oktober 1998, 97/15/0073). Es mag zutreffen, dass es sich beim amtlichen Kilometergeld um eine grobe Schätzung handelt, dem Abgabenpflichtigen bleibt es aber unbenommen, wenn er eine solche Schätzung nicht in Kauf nehmen will, die tatsächlichen Kosten exakt nachzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140140.X02

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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