RS Vwgh 2001/11/15 98/07/0104

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Veröffentlicht am 15.11.2001
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L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit Tirol
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §833;
WWSLG Tir 1952;

Rechtssatz

Die Erhebung einer Berufung zur Abwehr eines Eingriffs in ein Nutzungsrecht nach dem Tir WWSLG stellt keine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung einer Liegenschaft dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998070104.X03

Im RIS seit

18.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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