RS Vwgh 2001/11/28 97/13/0138

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §198;
BAO §260 Abs2 litd;
BAO §261;
UStG 1972 §21 Abs3;

Rechtssatz

Der Umstand, dass ein Bescheid, mit welchem Umsatzsteuervorauszahlungen festgesetzt werden, ein Abgabenbescheid ist, bedeutet noch nicht, dass dieser Bescheid von der Bestimmung des § 260 Abs 2 lit d BAO umfasst ist (Hinweis E 31.5.1994, 93/14/0205).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130138.X07

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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