RS Vwgh 2001/11/28 AW 2001/18/0177

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2001
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch

Norm

StGB §142 Abs1;
StGB §143;
StGB §15;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes - Mag dem Beschwerdeführer im Hinblick auf seine Verwandtschaft in Österreich ein persönliches Interesse am Verbleib im Bundesgebiet zuzubilligen seien, so überwiegt in Anbetracht der von ihm verübten Gewalttat (teils vollendeter, teils versuchter schwerer Raub nach § 142 Abs. 1, § 143 zweiter Fall, § 15 StGB) das gewichtige öffentliche Interesse an der Unterbindung solcher Straftaten in derart großem Ausmaß, dass der mit dem Vollzug des Aufenthaltsverbotes für den Beschwerdeführer verbundene Nachteil nicht unverhältnismäßig ist.

Schlagworte

InteressenabwägungUnverhältnismäßiger NachteilBesondere Rechtsgebiete Polizeirecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001180177.A02

Im RIS seit

18.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten