RS Vwgh 2001/11/28 AW 2001/18/0177

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2001
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
49/04 Grenzverkehr

Norm

SDÜ 1990;
StGB §142 Abs1;
StGB §143;
StGB §15;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Erlassung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes - Selbst wenn es sich bei einer Ausschreibung zur Einreiseverweigerung in das Schengener Informationssystem nach Titel IV des Schengener Durchführungsübereinkommens, BGBl. III Nr. 90/1997, um einen "Vollzug" des angefochtenen Bescheides iSd § 30 Abs. 2 VwGG handeln sollte, wäre auch eine solche Maßnahme in Anbetracht des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Unterbindung solcher Straftaten (teils vollendeten, teils versuchten schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, § 143 zweiter Fall, § 15 StGB) nicht als unverhältnismäßiger Nachteil iSd § 30 Abs. 2 VwGG zu werten (Hinweis E 26.11.1999, 98/21/0304).

Schlagworte

InteressenabwägungUnverhältnismäßiger NachteilBesondere Rechtsgebiete Polizeirecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001180177.A03

Im RIS seit

18.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten