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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 1990 §2 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage des Endens der Abfalleigenschaft iSd § 2 Abs 3 AWG 1990. Die Auffassung, erst mit dem Aufbringen des Trockengranulates auf Böden sei eine zulässige Verwendung gegeben ist nicht zutreffend, zumal in diesem Zusammenhang die Herstellung eines Produktes entscheidend ist; ein solches kann das Trockengranulat auch schon vor der Aufbringung auf Böden darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001070028.X07Im RIS seit
23.04.2002Zuletzt aktualisiert am
15.05.2013