RS Vwgh 2001/12/18 2001/15/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §82;

Rechtssatz

Aus einer bestimmten "Lohnverrechungspraxis" ergibt sich keine Bindung der Abgabenbehörde bei der Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001150190.X02

Im RIS seit

08.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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