RS Vwgh 2001/12/21 2000/02/0171

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Veröffentlicht am 21.12.2001
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §8 Abs2;

Rechtssatz

Als Voraussetzung für das Auslösen der Verpflichtung zur Koordination nach § 8 Abs. 2 ASchG 1994 kommt es auf die Beschäftigung von betriebsfremden Arbeitnehmern in einer Arbeitsstätte an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020171.X03

Im RIS seit

02.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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