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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Ob ein behördlicher Schätzungsprozess der Abgabenbemessungsgrundlagen den an ihn zu stellenden Schlüssigkeitsanforderungen genügt, ist stets eine Frage des Einzelfalles, sodass wegen der Vielfalt der Lebenssachverhalte aus der Billigung des Schätzungsprozesses durch den Verwaltungsgerichtshof bei einer bestimmten Fallkonstellation kein Schluss darauf zulässig ist, dass mit einer Billigung eines behördlichen Schätzungsprozesses auch bei einer bloß ähnlichen Sachverhaltskonstellation erneut zu rechnen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997130149.X04Im RIS seit
03.07.2002