RS Vwgh 2002/2/27 97/13/0149

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Veröffentlicht am 27.02.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Ob ein behördlicher Schätzungsprozess der Abgabenbemessungsgrundlagen den an ihn zu stellenden Schlüssigkeitsanforderungen genügt, ist stets eine Frage des Einzelfalles, sodass wegen der Vielfalt der Lebenssachverhalte aus der Billigung des Schätzungsprozesses durch den Verwaltungsgerichtshof bei einer bestimmten Fallkonstellation kein Schluss darauf zulässig ist, dass mit einer Billigung eines behördlichen Schätzungsprozesses auch bei einer bloß ähnlichen Sachverhaltskonstellation erneut zu rechnen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130149.X04

Im RIS seit

03.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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