RS Vwgh 2002/2/27 97/13/0149

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Veröffentlicht am 27.02.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Die Wahl der Schätzungsmethode steht der Abgabenbehörde grundsätzlich frei. Dies ändert aber nichts daran, dass die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge schlüssig und folgerichtig sein müssen und dass das Ergebnis, das in der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen besteht, mit der Lebenserfahrung im Einklang stehen und das gewählte Verfahren auf das Ziel gerichtet sein muss, diejenigen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, welche die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben (Hinweis E 18.7.2001, 98/13/0061).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997130149.X02

Im RIS seit

03.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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