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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §47;Rechtssatz
Sollte es zutreffen, dass die Umsatzsteuerschuld, für welche der Vertreter zur Haftung herangezogen worden ist, auch Beträge enthält, die aus dem Verkauf der vom Finanzamt gepfändeten Waren resultieren, so hätte die belangte Behörde begründen müssen, worin sie in diesem Zusammenhang die schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters erblickt. Bei einer solchen Konstellation hätte die belangte Behörde zudem begründen müssen, warum sie im Rahmen des ihr eingeräumten Ermessens den Vertreter für die in Rede stehenden Umsatzsteuerbeträge zur Haftung heranzieht, obwohl es dem Finanzamt oblegen wäre, die Entrichtung der Umsatzsteuer aus dem bei der Versteigerung erzielten Erlös sicherzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996150224.X06Im RIS seit
01.07.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013