Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Beachte
Besprechung in:SWK Nr. 29/2004, S 833 - S 838;Rechtssatz
Stellt sich bei einer Tätigkeit nach § 1 Abs 1 LiebhabereiV (mit Ausnahme der Vermietung) objektiv erst nach mehreren Jahren heraus, dass sie niemals erfolgbringend sein kann, kann sie dennoch bis zu diesem Zeitpunkt als Einkunftsquelle anzusehen sein. Erst wenn die Tätigkeit dann nicht eingestellt wird, ist sie für Zeiträume ab diesem Zeitpunkt als Liebhaberei zu qualifizieren (Hinweis Herzog/Zorn, Das neue Liebhabereirecht, RdW 1990, 265ff).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996150219.X06Im RIS seit
26.06.2002Zuletzt aktualisiert am
31.07.2018