RS Vwgh 2002/3/19 2001/10/0255

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

25/01 Strafprozess
27/01 Rechtsanwälte

Norm

DSt Rechtsanwälte 1990 §23 Abs2;
StPO 1975 §39 Abs3;

Rechtssatz

§ 39 Abs 3 StPO enthält keine dem § 23 Abs 2 DSt 1990 entsprechende Regelung. Vielmehr hat die Behörde gegebenenfalls auch dann, wenn der Verdacht einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung besteht, selbstständig zu beurteilen, ob Gründe vorliegen, die die Annahme des Verlustes der Vertrauenswürdigkeit begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001100255.X05

Im RIS seit

24.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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