RS Vwgh 2002/3/19 97/14/0133

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Veröffentlicht am 19.03.2002
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z1;
UStG 1972 §3 Abs1;
UStG 1972 AnlA Z29;

Rechtssatz

Da die Lieferung von (Leitungs-)Wasser erst durch die Errichtung und die Erhaltung entsprechender Wasserversorgungsanlagen ermöglicht wird, sind die dafür zu entrichtenden Baukostenbeiträge und Anschlussgebühren als unselbständige Nebenleistung begünstigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997140133.X07

Im RIS seit

17.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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